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Michael Jackson sagt Deutschlandtournee ab

Das Jahressteuergesetz 1996 zeigt seine ersten Auswirkungen im künstlerischen Bereich: Micheal Jackson, Chris de Burgh und die Gruppe Kansas haben ihre Konzerte in Deutschland abgesagt. Der Grund ist die Erhöhung der Michael Jackson Steuerpauschale für ausländische Künstler von 15 auf 25 Prozent der Bruttoeinnahmen. Danach müßte Michael Jackson nach Aussagen seines Managements pro Konzert 160.000 DM draufzahlen. Die Konzertagentur MAMA CONCERTS & RAU kritisiert bei dieser Regelung, daß der Umsatz mit dem Gewinn gleichgesetzt werde, ohne die Produktionskosten zu berücksichtigen. Das Bundesfinanzministerium zeigt dagegen auf, daß das derzeitige Jahressteuergesetz 1997 novelliert werden soll, um den ausländischen Künstlern eine nachträgliche Steuererklärung anzubieten, die den tatsächlichen Gewinn berücksichtigt. Weiterhin gibt es seit 1989 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, wonach die in Deutschland entrichteten Steuern in dem Heimatland des Künstlers geltend gemacht werden können, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die vergleichbare Pauschalsteuer liegt übrigens in den USA bei 30 Prozent. Nach Meinung des Konzertveranstalters Marek Lieberberg sind die eigentlichen Gründe für die Absagen in dem übersättigten deutschen Konzertmarkt zu sehen. Bei einem derzeitigen Überangebot an hochkarätigen Tourneen werde der fiskalische Aspekt gerne als Argument vorgeschoben. Finanzminister Theo Weigel hat heute Michael Jackson einen Brief geschrieben und ihn gebeten, die geplanten Konzerte trotz der Steuererhöhung durchzuführen.

 

Weitere Infos:

http://www.germany-live.de


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Letzte Änderung am 10 Mai 1996.
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