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Michael Jackson sagt Deutschlandtournee ab
Das Jahressteuergesetz 1996 zeigt seine ersten Auswirkungen im
künstlerischen Bereich: Micheal Jackson, Chris de Burgh und
die Gruppe Kansas haben ihre Konzerte in Deutschland abgesagt.
Der Grund ist die Erhöhung der Steuerpauschale
für ausländische Künstler von 15 auf 25 Prozent
der Bruttoeinnahmen. Danach müßte Michael Jackson nach
Aussagen seines Managements pro Konzert 160.000 DM draufzahlen.
Die Konzertagentur MAMA CONCERTS & RAU kritisiert bei dieser
Regelung, daß der Umsatz mit dem Gewinn gleichgesetzt
werde, ohne die Produktionskosten zu berücksichtigen. Das
Bundesfinanzministerium zeigt dagegen auf, daß das
derzeitige Jahressteuergesetz 1997 novelliert werden soll, um den
ausländischen Künstlern eine nachträgliche
Steuererklärung anzubieten, die den tatsächlichen
Gewinn berücksichtigt. Weiterhin gibt es seit 1989 ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, wonach die in Deutschland
entrichteten Steuern in dem Heimatland des Künstlers geltend
gemacht werden können, um eine Doppelbesteuerung zu
vermeiden. Die vergleichbare Pauschalsteuer liegt übrigens
in den USA bei 30 Prozent. Nach Meinung des Konzertveranstalters
Marek Lieberberg sind die eigentlichen Gründe für die
Absagen in dem übersättigten deutschen Konzertmarkt zu
sehen. Bei einem derzeitigen Überangebot an
hochkarätigen Tourneen werde der fiskalische Aspekt gerne
als Argument vorgeschoben. Finanzminister Theo Weigel hat heute
Michael Jackson einen Brief geschrieben und ihn gebeten, die
geplanten Konzerte trotz der Steuererhöhung
durchzuführen.
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